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Ganz im Stile aller vorhergehenden Regierungen hat auch in diesem Jahr die Regierung von Ministerpräsident Berlusconi ein Sparpaket geschnürt, welches in erster Linie darauf ausgerichtet ist die größten Löcher im Haushalt irgendwie zu stopfen, ohne, dass der Ansatz einer tatsächlichen in vielen Bereichen überfälligen Reform ersichtlich ist. So enthält das mittels Gesetzesverordnung vom 31. Mai 2010, Nr. 78 erlassene Sparpaket zahlreiche Steuermaßnahmen, die großteils auf strengere Kontrollen und auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ausgerichtet sind. Mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir einige der wichtigsten Neuerungen aufzeigen. Die Wirtschaftsförderungsmaßnahmen im Konjunkturpaket, welches Begünstigungen in Höhe von Euro 300 Millionen vorsieht, werden zum Großteil durch verschärfte Steuerkontrollen und Bekämpfung der Steuerhinterziehung querfinanziert. Unvermeidlich sind in diesem Zusammenhang neue bürokratische Vorschriften, welche in der Praxis alle Unternehmen und Freiberufler treffen. Die Übersicht soll die vielen Änderungen, welche durch das MwSt. Paket 2010 im Bereich der innergemeinschatflichen und internationalen Dienstleistungen eingeführt worden sind, veranschaulichen. Es werden die Grundregel laut Art. 7ter DPR 633/72, sowie die vielen Ausnahmeregelungen aufgezeigt. Mit 1. Jänner 2010 tritt das sogenannte „MwSt-Paket 2010“ in Kraft. Die Neuerungen ab 2010 befassen sich im Wesentlichen mit den grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Es geht dabei um den sogenannten „Ort der Leistung“ oder um die Territorialität der Dienstleistungen, also wo die Leistung der MwSt zu unterwerfen ist und welche Vorschriften der Leistende und welche der Auftraggeber zu erfüllen haben. EU Richtlinie 2008/8/EG, 2008/9/EG und 2008/117/EG; Gesetzesvertretende Verordnung (Dlgs) vom 12.11.2009 Die Neuerungen betreffen die Bestimmung des Leistungsortes und damit zusammenhängend Pflichten für die betroffenen Steuersubjekte. Geändert wurde auch das Rückerstattungsverfahren für nicht Ansässige, und die Bestimmungen zur Abgabepflicht der Intrastatmeldungen Das sogenannte Gemeinschaftsgesetz 2008 (Ges. Nr. 88 vom 7. Juli 2009) enthält auch Änderungen am Zivilgesetzbuch (ZGB). Diese Änderungen betreffen erweiterte Publizitätspflichten für Personen- und Kapitalgesellschaften, die im Interesse von Dritten im Handelsregister und im Geschäftsverkehr angeführt werden müssen (Art. 42 Ges. Nr. 88/2009). Es werden zusätzliche Angaben im Schriftverkehr und auf der Homepage vorgesehen. |
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